Akkreditierung

Akkreditierung für Journalist*innen und Pressevertreter*innen

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Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit

Ein Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit ist sowohl bei der Online-Akkreditierung (durch Upload) als auch bei der Akkreditierung vor Ort (durch Vorlage) unbedingt erforderlich.

Nachweise können sein:

  • ein offiziell gültiger Presseausweis (nicht abgelaufen)
  • ein Impressum, das Ihre redaktionelle Tätigkeit nachweist (nicht älter als 6 Monate)
  • ein namentlich gekennzeichneter Beitrag neueren Datums (nicht älter als 6 Monate)
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